
Wenn ein Zahn nicht mehr gefüllt werden kann, muss er überkront werden. Nachdem der Zahn des Patienten in einer ersten Sitzung präpariert und ein Abdruck davon genommen worden ist, wird im Dentallabor vom Zahntechniker die Krone auf einem Modell hergestellt. In einer zweiten Sitzung wird die Krone mit Zement am Zahn befestigt.
Da es inzwischen verschiedene Möglichkeiten gibt, Zähne zu überkronen, hängt die Entscheidung von mehreren Faktoren ab: Die Lage und der Grad der Zerstörung des Zahnes sowie die Ästhetik spielen eine Rolle. Gemeinsam ist allen Kronen, dass dem Restzahn eine Hülse übergestülpt wird, die mit einem speziellen Zahnzement befestigt wird. Die Krone kann aus verschiedenen Materialien bestehen und wird in zahntechnischen Labors angefertigt.
DIE VOLLGUSSKRONE
Die Vollgusskrone besteht aus einer Metall-Legierung. Sie wird meist im Bereich der Backenzähne verwendet, wo sie nicht auffällig sichtbar ist. Bei Verwendung einer Vollgusskrone geht weniger gesunde Zahnsubstanz verloren als bei anderen Kronenarten. Die Vollkeramikkrone, auch Zerkon oder Cercon genannt, ist die ästhetisch anspruchsvollste Kronenart – sie sieht einem echten Zahn sehr ähnlich. Daher ist es nicht unüblich, wenn der Patient zum Zahntechniker ins Dentallabor zur Farbauswahl fährt oder man den Zahntechniker bittet, in die Praxis zu kommen.
Oft entscheiden sich Patienten aufgrund der besonderen ästhetischen Ergebnisse, eine Vollkeramiksanierung vorzunehmen. Hier wünschen sie dann den Ersatz der alten Kronenarten durch die Vollkeramikrestaurationen. Das nunmehr nicht ganz so neue Material, gestattet es, jede Kronenart, sei es eine Teilkrone, ein Inlay oder eben eine komplette Krone vom Zahntechniker im Dentallabor herstellen zu lassen.
Die metallkeramisch verblendete Krone gilt als die meistverwendete Krone. Zum einen ist sie stabil, zum anderen besitzt sie ein natürliches Aussehen. Bei dieser Kronenart wird zuerst ein Metallgerüst im Dentallabor hergestellt, auf das eine zinnfarbene Keramikmasse aufgetragen wird.
KRONENFORMEN
Vor allem anderen steht die Entscheidung darüber, ob alle Seiten bzw. Flächen eines Zahnes mit einem fremden Material umgeben werden müssen oder nur Teile. Danach erfolgt die Entscheidung über die Art der Krone(n). Hier stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- Verblendkronen: Bei Verblendkronen wird (mindestens) eine Seite des betroffenen Zahnes mit Keramik verkleidet, die der Zahnfarbe entspricht. Zuvor muss durch den Abtrag eines Teils der Hartsubstanz zunächst etwas Platz geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, alle Seiten des Zahnes mit einem zahnfarbenen Aussehen zu behandeln.
- Vollkeramische und Mantelkronen: Da eine vollkeramische Krone den Zahn nur mit Keramik umschließt, zeigt sich das Ergebnis in der gut sichtbaren natürlichen Zahnästhetik. Metallgerüste, die sonst verwendet werden, kommen hier nicht vor.
- Kronen mit verankerten Wurzelstiften: Nicht immer lassen sich auf Zähnen normale Kronen befestigen. Wenn der betroffene Zahn schon so geschwächt oder sogar zerstört ist, dass keine Krone mehr befestigt werden kann, wird ein Stift verwendet und an den Aufbau angepasst. So hat die Krone den Halt, den sie benötigt.
BRÜCKENFORMEN
Folgende Brückenformen kommen zum Einsatz:
- Endpfeilerbrücke: Hier handelt es sich um die am häufigsten verwendete Brückenform. Dabei wird das Brückenglied zwischen den endständigen Kronen befestigt. Nicht immer ist die Kombination zwischen zu ersetzenden Zähnen und Ankerzähnen optimal. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, durch Implantate – die sogenannte Pfeilervermehrung – die Ausgangslage zu verbessern. Ob dieses Verfahren geeignet ist, muss eine Analyse der individuellen Situation des Patienten zeigen.
- Extensions- oder Freiendbrücke: Wenn auf einer Seite der Endpfeiler fehlt, ist Unterstützung nötig, da normalerweise zwei Pfeiler genutzt werden. Das verwendete Brückenglied sollte in der Ausdehnung nicht breiter als ein kleiner Backenzahn sein, da sonst unerwünschte Hebelkräfte wirken können, die zu einer Belastung der Ankerzähne führen können.
- Spanne, Seitenzahn- und Frontzahnbrücken: Einspannige Brücken bilden die Ausdehnung eines zwischen zwei Pfeilern liegenden Brückengliedes. Von mehrspannigen Brücken spricht man, wenn Zwischenpfeiler vorhanden sind.
- Abnehmbare und festsitzende Brücken: Festsitzende Brücken sind so fest installiert, dass sie nicht ohne Schäden wieder entfernt werden können, selbst durch den Zahnarzt ist das nicht folgenlos möglich. Im Unterschied dazu gibt es weit gespannte Brücken, die zwar ebenfalls fest auf den Ankerzähnen sind, aber dennoch entfernt werden können. Man spricht hier von einer teleskopierten Befestigung.
- Adhäsivbrücken: Diese Form der Brücke wird auch Klebebrücke genannt. In der Praxis wird das Brückenglied auf der Rückseite der Nachbarzähne mit Klebeflügeln befestigt. Zwar müssen die betroffenen Nachbarzähne beschliffen werden, damit das Prinzip funktioniert, doch die Zahnsubstanz wird geschont, da in aller Regel nur sehr wenig des Zahnschmelzes abgetragen werden muss.
- Verbundbrücken und implantatgetragene Brücken: Auch auf Implantaten können Brücken angebracht werden. Ratsam ist diese Methode, wenn die endständigen Pfeiler sich in einem gesunden und guten Zustand befinden.